|
| |
Mitgliedsbeiträge ...
| Beitragsgruppe |
Monatsbeitrag |
| Erwachsene |
4,00 EUR |
| Schüler/ Jugendliche |
2,50 EUR |
Familie
(2 Erwachsene) mit einem Kind
unter 18 Jahren |
9,00 EUR |
Familie
(2 Erwachsene) mit zwei und mehr Kindern
unter 18 Jahren |
10,00 EUR |
|
Familie (1 Erwachsener)
mit drei Kindern
unter 18 Jahren
|
9,00 EUR |
Familie
(1 Erwachsener) mit vier oder mehr Kindern
unter 18 Jahren |
10,00 EUR |
| Beitragsermäßigungen
nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 - 3 der Beitragsordnung |
2,50 EUR |
Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grund-
und Zivildienstleistende gibt es gem. § 4 der Beitragsordnung die Möglichkeit der Beitragsermäßigung.
Den Antrag
gibt's gleich hier.
Auszug
aus der Beitragsordnung:
Anträge
auf Beitragsermäßigung sind in Schriftform und mit einem entsprechenden
Nachweis an die Geschäftsstelle zu richten. Frist für die Antragstellung ist
jeweils spätestens der 31. Januar eines jeden Jahres bzw. das erstmalige
Ereignisdatum. Verspätet eingehende Anträge werden nur mit Wirkung für die
Zukunft berücksichtigt.
Die Beiträge werden, je nach Wunsch,
halb-, bzw. jährlich abgebucht. Dabei werden folgende Abbuchungstermine wahrgenommen:
- jährlich:
jew. am
15.03.
- halbjährlich:
jew. am 15.03. und 15.09.
erstellt von: Thorsten Thorn
Letzte Aktualisierung:
11. April 2010 |